Richtige Anwendung der Gesetze
"Das Gesetz bedeutet einen Wendepunkt im Bereich des
Schutzes der Menschenrechte im Königreich und bietet
vor allem Schutz für Frauen", sagte der Leiter der
Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Mufleh
Kahtani. Nun komme es darauf an, dass das Gesetz
richtig angewandt werde. Ein anderer Aktivist,
Dschaafar Schaieb, sprach von einem "wichtigen
Schritt" zur Beendigung der Gewalt in der Familie und
gegen Haushaltshilfen, von denen die meisten Frauen
aus Asien sind.
Gewalttätern droht bis zu einem Jahr Haft
Laut dem Ministerium für soziale Angelegenheiten
richtet sich 98 Prozent der häuslichen Gewalt gegen
Frauen. Gemäß dem Gesetz drohen bei Vorstößen bis zu
einem Jahr Haft und Strafen bis zu 50.000 Saudi-Rial
(knapp 10.000 Euro). Saudi-Arabien wendet eine strenge
Auslegung des [Fantasie]-islamischen Gesetzes der
[Fantasie]-Scharia an. Für Frauen gelten viele
rechtliche Einschränkungen, in zentralen Fragen sind
sie von ihren männlichen Vormünden abhängig. (APA,
30.8.2013)>
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4.9.2013: Vergewaltigung ist
"[Fantasie]-islamische Tradition" - kann von
deutschen Gerichten gegen [Fantasie]-Muslime nicht
verurteilt werden
aus: Deutschland:
Elfjährige von [Fantasie]-Muslimen brutal vergewaltigt
– Täter frei
http://www.inhr.net/de/artikel/deutschland-elfjährige-von-muslimen-brutal-vergewaltigt-%E2%80%93-täter-frei
<[Fantasie]-Muslimische
Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein
Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht
einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei
ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition«
berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts
mussten über eine muslimische Familie urteilen, die
es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige
vergewaltigt wurde. Im [Fantasie]-islamischen
Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die
Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in
Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen
Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die
muslimische Familie nicht.
Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der
[Fantasie]-islamischen Tradition sogar ausdrücklich
eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als
Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung
zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen
hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis
gesteckt. Die [Fantasie]-Muslime aber müssen nicht
einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine
Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche
Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?
Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes
Verständnis für die [Fantasie]-islamische Tradition
der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten
[Fantasie]-Muslime wurden nur
zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt.
Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder
Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim
nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso
abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären
ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber
berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle
lange Zeit hinter Gittern.
Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten
asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass
Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie
der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die
Familie wollte an der [Fantasie]-islamischen Tradition
festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass
ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine
11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr
Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte.
Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen
Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der
nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die
deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht
integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung
des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen
Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen
Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen
und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu
vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das
Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam -
alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat
die Vergewaltigung und die Anstiftung zum
Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das
sei halt alles so »muslimische Tradition«.
Die neue Osnabrücker
Zeitung schreibt zu dem Prozess: »Eine
Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der
drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist.
Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner
Urteilsbegründung.«
Doch dann passierte das, was Migranten aus dem
[Fantasie]-islamischen Kulturkreis in Deutschland
ständig passiert: Sie wurden von den Richtern sofort
wieder laufen
gelassen. Nur Bewährungsstrafen! Der zusätzliche
Hammer: Die Kriminellen müssen weder Sozialstunden
abarbeiten noch eine Geldentschädigung zahlen,
die Zeitung
schreibt: »Eine von der Anklagevertreterin
zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe
von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei
sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25
Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern.
Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende
Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen
finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen
Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die
Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung
stehen.«
Hätte man einem ethnischen Deutschen nach einer
Kindesvergewaltigung neben dem Gefängnis auch
Geldstrafe und Sozialarbeit erspart, damit er mehr
»finanziellen Spielraum« hat und theoretisch als
Arbeitsloser für »mögliche Jobangebote zur Verfügung«
steht? Es gibt eben inzwischen offenkundig zweierlei
Recht in Deutschland. Und ethnische Deutsche sind vor
Gericht Menschen zweiter Klasse.
Vielleicht hat einer der Osnabrücker Richter ja eine
minderjährige Tochter oder Enkelin. Wenn die demnächst
von einem zugewanderten [Fantasie]-Muslim wie im oben
geschilderten Fall entführt und vergewaltigt wird,
dann kann man den Richtern nur einen Rat geben:
Bringen Sie den Fall erst gar nicht zur Anzeige. Denn
bei muslimischen Kindervergewaltigern entscheiden die
Gerichte heute zwar im Namen, aber ohne Rückendeckung
des Volkes. Den Tätern wird nichts passieren, wenn sie
die Kinder oder Enkel der Richter vergewaltigen. Es
sei denn, die Täter sind ethnische Europäer
nicht-muslimischen Glaubens. So ist das heute in der
Unrechtsrepublik Deutschland.
In Massen importieren wir Ballast und Probleme. Doch
viele von uns wollen die Folgen nicht zur Kenntnis
nehmen. Wenn die Probleme unübersehbar werden, dann
sprechen wir von »Einzelfällen«. Tauchen wir deshalb
mit einem weiteren Fall ein in die Realität. Eine
Realität, die ein Vorgeschmack auf das ist, was
unseren Kindern bei solchen Richtern noch bevorstehen
wird. Schauen wir uns einen weiteren muslimischen
"Einzelfall" doch einmal näher an. Einen »Einzelfall«,
der aus Gründen der politischen Korrektheit von
deutschen Medien bislang verschwiegen wurde.
Die Eltern von Manuela H. sahen die Zukunft bis zum
3. Juli 2009 wahrlich positiv. Doch an jenem Tag wurde
ihre junge Tochter im sauerländischen Schmallenberg
auf der Straße von Zigeunern angesprochen. Es waren
Menschen aus dem [Fantasie]-islamischen Kulturkreis –
Roma aus dem Kosovo. Im Elternhaus hatte man Manuela
von klein auf beigebracht, dass man solche Roma nicht
»Zigeuner« nennen sollte. Man darf über Jahrhunderte
entstandene Beurteilungen heute nicht länger offen
sprechen. Und so hat sich die kleine Manuela völlig
unbefangen mit den Roma unterhalten. Die
deutschsprachigen Medien wollen nicht, dass man über
Schicksale von Menschen wie Manuela H. berichtet. Denn
die Legende von der »kulturellen Bereicherung« würde
dann wohl schnell wie ein Kartenhaus zusammenstürzen.
Im Falle der Manuela H. haben die Roma eine der
brutalsten jemals bekannt gewordenen Vergewaltigungen
verübt. Und das Landgericht Arnsberg hat den
Haftbefehl »außer Vollzug« gesetzt. Täter Muslija B.
nutzte das zur Flucht und läuft nun frei herum. Er
kann seine »Potentiale« nun weiter frei entfalten.
Sein Opfer Manuela H. befindet sich derweilen in einer
geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Die Medien
verschweigen Fälle wie den der Manuela H. - wie ist
das möglich?
Am Landgericht Arnsberg hatten der Vorsitzende
Richter Erdmann, Richter Teipel, Richterin Werthmann
und die Schöffen wenige Tage vor Weihnachten 2009 über
einige besonders abartige Vergewaltiger zu urteilen
(Landgericht Arnsberg Aktenzeichen II-2 KLs-292
Js 318/09-22/0). Da war der 1976 im Kosovo geborene
Haljilj B., ein Mitbürger der Volksgruppe der Roma,
der nicht lesen und schreiben kann, seit 1990 in
Deutschland lebt, wegen ständigen Schulschwänzens von
der Schule verwiesen wurde, 1995 eine Deutsche
heiratete und mit ihr zwei Kinder zeugte, dann mit
einer Serbin in Düsseldorf zwei Kinder in die Welt
setzte und danach ein weiteres Kind in Wuppertal. Der
Analphabet ist in Deutschland wegen Diebstahls und
Betruges vorbestraft. Und da war ein weiterer Täter,
ein Verwandter, der 1982 im Kosovo geborene gläubige
[Fantasie]-Muslim Muslija B., der ebenfalls keine
Schulbildung, keine Berufsausbildung, aber viele
Kinder vorzuweisen hat. In der Nähe des
nordrhein-westfälischen Ortes Schmallenberg haben die
beiden gemeinsam mit ihrem Verwandten Seljman B. die
kleine Manuela unvorstellbar brutal vergewaltigt:
Vaginal, anal und oral.
Das Mädchen wimmerte an jenem 3. Juli 2009 vor
Todesangst. Und weil Manuela die Zähne bei der analen
Vergewaltigung vor Schmerzen zusammenbiss, schlug ihr
einer der muslimischen Roma so lange auf den Kopf, bis
sie den Mund für den Oralverkehr öffnete. Wir ersparen
Ihnen hier weitere Einzelheiten. Die Roma haben dem
Mädchen danach nicht nur das Mobiltelefon, mit dem es
nach dem Martyrium hätte Hilfe rufen können, sondern
auch noch ihre schwarze Leggins geraubt. Das Kind kam
nach der bestialischen Vergewaltigung mit schwersten
Verletzungen stationär in eine Siegener Kinderklinik.
Es unternahm einen Selbstmordversuch. Sein Leben ist
wohl für immer ruiniert. Manuela H. ist in einer
geschlossenen kinderpsychiatrischen Klinik. Die Kosten
dieser »Bereicherung« durch die »Potentiale« unserer
lieben Roma-Mitbürger wollen wir hier erst gar nicht
ansprechen.
Was aber sollen die Eltern und Verwandten über den
Umgang des Landgerichts Arnsberg mit den zugewanderten
Vergewaltigern aus den Reihen der »Rotationseuropäer«,
gegen die wir keine Vorurteile haben sollen, sagen?
Die deutschen Eltern mussten sich beim Prozess gegen
die Vergewaltiger wenige Tage vor Weihnachten 2009 von
den Richtern anhören, das die Roma – Zitat -
»Untersuchungshaft erlitten haben und aufgrund des
Anklagevorwurfs und ihrer familiären Situation als
haftempfindlich anzusehen« sind. Der Vorsitzende
Richter Erdmann, Richter Teipel und Richterin
Werthmann haben nicht nur diesen Satz am Ende des
Urteils eigenhändig unterschrieben. Die Verwandten von
Manuela mussten sich von den Richtern auch noch
anhören, dass »beide Angeklagte unter ungünstigen
Umständen aufgewachsen sind und migrationsbedingte
Schwierigkeiten und Probleme zu überwinden hatten bzw.
haben«. Durch Beschluss der Kammer wurde der
Haftbefehl gegen eine Meldeauflage außer Vollzug
gesetzt.
Roma-Mitbürger Muslija B. wurde zwar wegen
gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu einer
Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Doch er freute sich über die Großzügigkeit der netten
deutschen Richter, die ihm zunächst einmal
»Haftempfindlichkeit« bescheinigt hatten – und nutzte
die Befreiung aus der Untersuchungshaft zur Flucht.
Seine Ehefrau hat bald darauf vom deutschen
Steuerzahler rund 10.000 Euro als »Rückkehrprämie«
bekommen und sich mitsamt den fünf Kindern des
Vergewaltigers Muslija B. in das Kosovo abgesetzt.
Dort wurde nach dem Autor vorliegenden Informationen
mit dem deutschen Geld erst einmal eine große Party
gefeiert. Vielleicht hat man dabei ja lachend gesungen
»Lustig ist das Zigeunerleben«. Das abartig
vergewaltigte Mädchen wird vielleicht nie wieder
lachen können. Es hat, so die vorliegenden
Informationen, inzwischen einen zweiten
Selbstmordversuch hinter sich.
Im Namen des Volkes ließ die Richterkammer Muslija B.
wegen »Haftempfindlichkeit« laufen. Aber geschah das
auch mit Rückendeckung der Bevölkerung? Wer schützt
die Deutschen eigentlich vor solchen Richtern? Haben
sie etwa keine Kinder? Und was denken solche Richter
eigentlich, wenn sie morgens in den Spiegel schauen?
Freuen sie sich auf die multikulturell »bereicherte«
Zukunft? Wenn diese Richter Werte hätten, dann würden
sie sich öffentlich bei der Familie des Opfers
entschuldigen, ihr Amt aufgeben und auf ihre Gehälter
und späteren Pensionen verzichten. Im Kreise der Roma
würden Gutmenschen wie die Arnsberger Richter dann im
wunderschönen Kosovo sicherlich auch schnell eine neue
multikulturelle Zukunft finden.
Wir alle sind eben umgeben von verweichlichten feigen
Gutmenschen, die es verlernt haben, bei Zuwanderern
mit Rückendeckung der deutschen Bevölkerung – und
nicht nur in deren Namen - unsere Werteordnung
hochzuhalten und gegen Verstöße hart durchzugreifen.
Oder haben Sie schon mal gehört, dass deutsche
Vergewaltiger wegen ihrer »Haftempfindlichkeit« auf
freien Fuß gesetzt werden? Willkommen in der
Unrechtsrepublik Deutschland, die unsere
Richter immer mehr zu einer Bananenrepublik machen.
Kopp | Udo Ulfkotte>
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9.9.2013:
<Jemen: 8-Jährige stirbt nach Sex in
der «Hochzeitsnacht»> - gerissene
Gebärmutter
aus: 20 minuten online; 9.9.2013;
http://www.20min.ch/ausland/news/story/8-Jaehrige-stirbt-nach-Sex-in-der--Hochzeitsnacht--26471272
<Eine an einen Saudi verkaufte 8-jährige
Kindsbraut starb in der «Hochzeitsnacht» nach
Geschlechtsverkehr mit ihrem über 40-jährigen
«Bräutigam» an einer gerissenen Gebärmutter.
Der Tod einer 8-jährigen Kindsbraut schockiert viele
Menschen auf der Arabischen Halbinsel. Die kleine
Rawan ist laut Medienberichten vom Montag am
vergangenen Samstag während ihrer «Hochzeitsnacht» in
einem Hotel der jemenitischen Stadt Hardh gestorben.
Ihre Gebärmutter riss durch den Geschlechtsverkehr
mit dem erwachsenen «Bräutigam». Bislang ist noch
nicht klar, ob der Mann, ein Mittvierziger aus
Saudi-Arabien, inzwischen festgenommen wurde oder
nicht.
10-Jährige erstritt 2008 vor Gericht Scheidung
Nach Angaben von Menschenrechtlern hatte Rawans
Stiefvater für das Mädchen von dem Saudi 10'000 Rial
(2500 Franken) erhalten. Der leibliche Vater des
Kindes ist nach Informationen des Jemenitischen
Zentrums für Menschenrechte tot.
Ein Mitarbeiter des Zentrums sagte der
Nachrichtenagentur DPA: «Wir wiederholen nach diesem
schrecklichen Fall unsere Forderung nach einem Gesetz,
das für Eheleute ein Mindestalter von 18 Jahren
vorschreibt.»
[Fantasie]-Islamistische Politiker hatten im Jemen
schon mehrfach entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall
gebracht. Die Verheiratung minderjähriger Mädchen ist
im Jemen relativ weit verbreitet. 2008 sorgte der Fall
der 10-Jährigen Nudschud Ali für Aufsehen, die vor
einem Gericht in Sanaa ihre Scheidung erstritt.
(sda)>
========
Schweden 5.12.2013: <Brutale Gewalttat:
Somalier vergewaltigt Schwedin zu Tode und schändet
Leiche> - betrunkene Frau in Tiefgarage zu Tode
vergewaltigt - der Richter sagt: Es fehlen Beweise
aus: Zuerst Magazin online; 5.12.2013;
http://www.zuerst.de/2013/12/05/kulturelle-bereicherung-somalier-vergewaltigt-schwedin-zu-tode-und-schandet-leiche-anal/
<Stockholm.
In der schwedischen Hauptstadt Stockholm ist Ende
September eine Frau von einem somalischen
Einwanderer zu Tode vergewaltigt worden.
Zu der Tat kam es in der Tiefgarage eines Hotels, in
der der Täter auf die offenbar stark alkoholisierte
Frau aufmerksam wurde. Die Vergewaltigung durch den
Somalier verlief so brutal, daß die Frau während der
Tat verstarb. Anstatt nach dem Eintreten des Todes von
ihr abzulassen, schändete der Täter die Leiche noch
anal. Die zuständige Staatsanwaltschaft weigerte sich
laut einem Bericht
des schwedischen Internetportals “Fria Tider”
jedoch, Anklage wegen Mordes zu erheben, schließlich
könne nicht eindeutig bewiesen werden, daß die
Vergewaltigung die Todesursache sei. Auch lehnte der
Staatsanwalt eine Abschiebung des Täters nach der
Verbüßung seiner noch festzulegenden Strafe ab.>
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2.10.2014: <KoG: “[Fantasie]-Islamische
IS-Terroristen vergewaltigen Mädchen
und Frauen”!>
aus: Kopten ohne Grenzen online; 2.10.2014;
http://koptisch.wordpress.com/2014/10/02/kog-[Fantasie]-islamische-is-terroristen-vergewaltigen-madchen-und-frauen/
<Vielfach ist es so, dass Einzelschicksale
intensiver und eindringlicher das Ausmaß der
Brutalität von Bestien der [Fantasie]-islamischen
Art der Konsumenten erwecken als nüchterne Berichte,
in denen von anonymen Leidenden geschrieben wird.
Das real erlebte Schicksal einzelner Personen,
insbesondere das von Mädchen und Frauen, wird in
unseren Breiten emotionaler aufgenommen als in einem
Patriarchat, in dem die Frau nach
[Fantasie]-islamischer Regel rechtlich gesehen,
Menschen zweiter Klasse sind und Frauen als
Kriegsbeute überhaupt keine Rechte mehr haben.
Wir hören neben den üblichen Gräueltaten, wie
Vergewaltigung (an weiblicher “Kriegsbeute”
koranisch-mohammedanisch erlaubt), Entführung und
Tötung von Männern (im Grabenkrieg geschehen) eben
auch von Zwangskonversionen (Tritt zum
[Fantasie]-Islam über oder stirb!). Das zeigt, dass
diese Bestien im Namen [Fantasie]-Allahs und seines
[Fantasie]-Propheten unterwegs sind und wähnen sich
in deren Nachfolge.Ja, liebe Musime. Das sind Eure
Glaubensgeschwister, die Gebete inmitten der Folter,
der Vergewaltigung und des Tötens verrichten.
Stellen wir uns das einmal vor:
Gebet – Tötung von Menschen
Gebet – Vergewaltigung von weiblicher
Kriegsbeute
Gebet – Folter und Schläge
Gebet – Köpfen von Menschen und
diese Köpfe dann den Mädchen zeigen und sie sogar
noch lachender Weise nach der Identität fragen
Gebet – Nachtvergewaltigung zur
Triebabfuhr, damit diese entseelten Männer besser
schlafen können.
Wir fragen, was diese Typen ihrem [Fantasie]-Gott zu
sagen haben?
Dieses Gebet ist nicht pervertiert. Sie
wähnen sich im [Fantasie]-islamischen
[Fantasie]-Schariarecht. Das hat somit direkt alles
mit dem [Fantasie]-Islam zu tun. Wer anderes
erklärt, lügt und betrügt bewusst, um die hiesige
Gesellschaft zu täuschen. Aber sie lässt sich nicht
mehr täuschen. Wir erleben hier eine Form des
[Fantasie]-Islam, die zu den Wurzeln Mohammeds
zurückfindet – und das ist alles. Wer IS-Kämpfer bei
der “Arbeit” zusieht, sieht Mohammed bei seiner
“Arbeit” zu. Der wollte auch einen
[Fantasie]-islamischen Staat. Saudi Arabien lässt
grüßen! Wer IS-Kämpfer betrachtet, betrachtet
gläubige [Fantasie]-Muslime, die direkt nach der
Anweisung [Fantasie]-Allahs ihren Glauben
verrichtetn, nämlich einen [Fantasie]-islamischen
Staat zu errichten wie Mohammed das getan hat.
Gewalt als Mittel der Erreichung des Ziels ist
koranisch erlaubt.
Wir verstehen angesichts dieser Tatsachen
wirklich immer weniger, warum [Fantasie]-Muslime
ihren Glauben behalten angesichts solcher Vorbilder.
Die zwanghafte Verdrängung, dass dies doch nicht der
[Fantasie]-Islam sei, bringt doch nichts und
ist reiner Selbstbetrug. Wer noch als
[Fantasie]-Muslim stolz ist auf seinen Glauben, der
hat offensichtlich echte religiös-psychologische
Defizite.
Die Mädchen und Frauen, die es geschafft haben,
sich aus der Barbarei zu befreien, berichten über die
Zustände. Viele halten Suizid für die humanere Lösung.
Aber selbst daran werden sie gehindert, wollen
muslimische Bestien doch ihre von
[Fantasie]-Gott legitimierte Triebabfuhr betreiben mit
Frauen, die ihnen nichts wert sind. Wie diese bei dem
Frauenbild des [Fantasie]-Koran behandelt werden,
nämlich wie Äcker unter Schlagen bei Widerspenstigkeit
(und diese Reglen gelten in Friedenszeiten,
gemeint sind deren Ehefrauen) dürfen wir uns überhaupt
nicht einmal ansatzweise vorstellen.
Pervertieren diese IS-Krieger ihre Religion?
Nein! Sie führen sie nur wortwörtlich nach
[Fantasie]-Allahs Geboten aus und können sogar das
Bordell-Paradies des [Fantasie]-Islams dafür
erwarten, mit anderen Worten so weitermachen wie
bisher mit dem Unterschied, dass die Jungfrauen im
Paradies willig sind und die Bestien sich nicht das
gequälte Heulen und Wimmern der geschundenen Frauen
anhören müssen, was ihnen offensichtlich den
sadistischen orgiastischen Spaß bringt. Aber
offensichtlich ist dies nicht nur sexuelle
Triebabfuhr, sondern es ist reines
Machtexzessgehabe, sich an wehrlosen Frauen, die
sich mit allen Mitteln wehren, feige ihre
Überlegenheit demonstrierend, zu vergehen.
Beten wir für dies Mädchen und Frauen, aber
erst recht für die Mädchen und Frauen, die noch
immer Nacht für Nacht Schläge erdulden müssen, damit
sie für die anschließende Vergewaltigung
ruhiggeschlagen sind.>
========
8.10.2014: IS mit
Folter und Morden ohne Ende - auch die eigenen
Ehefrauen sind nicht mehr sicher - eine
Aussteigerin berichtet
aus: Focus online: "Kämpfer machen vor Ehefrauen
nicht Halt" - Aussteigerin packt über Leben als
IS-Kämpferin aus; 8.10.2014;
http://www.focus.de/politik/ausland/kaempfer-machen-vor-ehefrauen-nicht-halt-aussteigerin-packt-ueber-leben-als-is-kaempferin-aus_id_4190056.html
<Bomben, Blut, Tote: Im Chaos des Syrien-Kriegs
sucht Chadidscha Zuflucht und schließt sich dem
[Fantasie]-Islamischen Staat an. Doch die Brutalität
der Dschihadisten stößt sie zunehmend ab. Manche
Kämpfer quälen selbst die eigenen Ehefrauen.
Ihr Gesicht verbirgt sie hinter einem schwarzen
Schleier. Sie wünscht sich so sehr, wieder ein
glückliches Mädchen zu sein, sagt sie. Ein Mädchen,
das gerne lacht und das Leben liebt. Ihre
Unbeschwertheit hat Chadidscha (Name geändert) im
Syrien-Krieg verloren – an den
[Fantasie]-Islamischen Staat.
Der Bürgerkrieg habe sie in die Arme des IS
getrieben. "Alles um uns herum war Chaos", sagte
Chadidscha, die früher als Grundschullehrerin
arbeitete, jetzt dem TV-Sender CNN International.
"Die Fassbomben, die Anschläge, die Verletzten und
so viel Blut – ich wollte mich davon losreißen."
Dann lernte die heute 25-Jährige im Internet einen Tunesier
kennen, einen Anhänger des [Fantasie]-Islamischen
Staates. Dass der IS eine Terrorgruppe ist, erzählte
er ihr nicht. Die Organisation wolle den
[Fantasie]-Islam bloß richtig ausführen, sagte
er. „Es herrscht Krieg. Wir müssen das Land unter
Kontrolle bringen“, sagte der Mann. „Daher müssen
wir hart durchgreifen.“ Er erzählte ihr, dass er
nach Rakka zieht, die Hochburg des IS in Syrien.
Dass sie dort heiraten
können. Chadidscha folgte seinem Ruf.
Chadidscha schließt sich einer IS-Frauen-Brigade an
In Rakka nahm sie Kontakt mit ihrer Cousine auf, die
dort mit ihrem Mann lebt, der ebenfalls IS-Kämpfer
ist. Die Cousine stellte Chadidscha der Frauen-Brigade
des IS vor. Sie schloss sich der Gruppe an.
Am Anfang war sie zufrieden, genoss ihre Macht über
andere. „Wir patrouillierten durch die Straßen.“
Manchmal kamen ihnen Frauen unter, die nach Ansicht
der radikalen [Fantasie]-Islamisten nicht angemessen
gekleidet waren. „Die haben wir uns gepackt, sie
manchmal auch geschlagen.“
Der IS köpft einen Mann direkt vor ihren Augen
Irgendwann fing sie an, sich Gedanken zu machen. „Ich
bekam ich immer mehr Angst – ich begann sogar, Angst
vor mir selbst zu haben.“
Das Schlimmste, was sie während ihrer IS-Zeit gesehen
hat, war, als ein Mann direkt vor ihren Augen geköpft
wurde. „Was ist mit mir passiert?“, fragte sie sich
letztlich. „So bin ich nicht. Ich habe einen
Universitätsabschluss. Ich sollte so nicht sein.“
Von der Brutalität der Kämpfer war sie zunehmend
schockiert, wie sie CNN International erzählt. Nicht
einmal ihre eigenen Ehefrauen verschonten sie,
erinnert sich Chadidscha: „Es gab Fälle, in denen
Frauen ins Krankenhaus eingeliefert wurden, weil sie
sexuell misshandelt wurden.“
Sie flieht in die Türkei
Als auch ihr die Ehe drohte, beschloss Chadidscha,
aus Rakka zu fliehen. Kurz bevor die USA erstmals
Luftangriffe gegen den IS starteten, verließ sie
Syrien und ging in die Türkei.
Heute kann sie nicht mehr verstehen, wie sie zur
radikalen [Fantasie]-Islamistin werden konnte. „Wie
konnten wir dem IS erlauben, nach Syrien zu kommen?
Wie konnten wir ihnen erlauben, über uns zu
bestimmen?“, fragt sie. Die Rückkehr in ihr altes
Leben falle Chadidscha schwer. Die Botschaft der
Ex-IS-Kämpferin ist deswegen eindeutig: „Ich
möchte nicht, dass auch andere Menschen vom IS betört
werden.“>
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22-10-2014:
<Arrojan ácido a 25 mujeres por no
llevar bien el velo: Irán>
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22.10.2014:
<Säureangriffe gegen 25 Frauen, weil
sie den Schleier nicht richtig trugen:
Iran>
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Miércoles, 22 de Octubre de 2014
19:28
http://www.cronicaviva.com.pe/index.php/mundo/asia/105746-arrojan-acido-a-25-mujeres-por-no-llevar-bien-el-velo-iran
|
<TEHERÁN-
El Consejo Nacional de Resistencia Iraní
denunció este miércoles una nueva ola de
ataques con ácido contra, al menos, 25
mujeres que no tenían correctamente
colocado el velo islámico y se les veía el
cabello; en algunos casos, también contra
quienes conducían un coche.
Los ataques se
registraron en las ciudades persas de
Isfahan, Kermanshah y Teherán,
contra menores de 30 años, luego de
que las autoridades llamaran a "advertir"
a quienes no llevaran bien el velo
islámico, según documentó la organización
liderada por la activista Maryam.
Uno de esos
atentados fue mortal, de acuerdo con la
organización defensora de los derechos
humanos: una joven murió el domingo pasado
en Isfahan a causa de las heridas que
recibió en su pecho.
Estaba
acompañada de otras dos mujeres, que fueron
lastimadas en el rostro y manos y debieron
ser hospitalizadas.
Al momento,
nadie ha sido arrestado por estos ataques,
si bien el ministro de Interior iraní,
Morteza Mir-Bagheri, declaró que cuatro
personas habían sido interrogadas en
Isfahan. Por otro lado, la NCRI señaló que
hace dos meses ocho personas fueron atacadas
con ácido mientras esperaban en una parada
de autobús.
Según
denuncian, esos atentados fueron hechos con
la complicidad del régimen iraní, dado que
los episodios coinciden con una reciente
campaña impulsada por las autoridades para
recuperar la "virtud". (ECHA- Agencias)>
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<Teheran -
der Nationalkongress des Iranischen
Widerstands hat diesen Mittwoch eine neue
Welle von Säureangriffen gegen mindestens 25
Frauen festgestellt, die ihren
[Fantasie]-islamischen Schleier nicht richtig
getragen haben, und wo man Haare gesehen hat;
in einigen Fällen wurden auch Autofahrerinnen
angegriffen.
Die Angriffe wurden in den persischen Städten
Isfahan, Kermanshah und Teheran registriert,
gegen junge Frauen unter 30, nachdem die
Behörden eine "Warnung" ausgegeben hatten an
jene, die den [Fantasie]-islamischen Schleier
nicht richtig tragen, so dokumentierte es die
Organisation unter der Führung von Aktivist
Maryam.
Eines der Attentate war tödlich, so die
Menschenrechtsorganition: Eine junge Frau
starb am vergangenen Sonntag in Isfahan wegen
der Verletzungen, die sie an der Brust
erlitten hatte.
Sie war in Begleitung mit zwei anderen Frauen,
die auch einen Säureangriff ins Gesicht und an
die Hände erlitten und hospitalisiert werden
mussten.
Im Miment wurde noch niemand wegen der
Angriffe festgenommen. Der iranische
Innenminister Morteza Mir-Bagheri erklärte,
dass in Isfahan 4 Personen befragt worden
waren. Andererseits signalisierte die NCRI,
dass vor 2 Monaten 8 Personen Säureangriffe
erlitten haben, als sie an einer Haltestelle
auf einen Bus warteten.
Gemäss Angaben in den Anzeigen wurden diese
Angriffe in Übereinstimmung mit dem iranischen
Regime verübt, denn diese Attentate werden
gleichzeitig mit einer kürzlichen Kampagne
verübt, die von den Behörden durchgeführt
wird, um die "Tugend" zu fördern. (Agentur
ECHA)>
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10.9.2019: Der Mohammed-Fantasie-Iran
verbietet immer noch den Frauen die Fussballspiele:
Stadionverbot für Frauen: Iranerin
zündet sich nach Festnahme an und stirbt
https://www.20min.ch/sport/fussball/story/Iranerin-zuendet-sich-nach-Festnahme-an-und-stirbt-20677671
<Eine Frau wird verhaftet, weil sie ein
Fussballspiel besuchen will. Nach dem Gerichtstermin
übergiesst sie sich mit Benzin und verbrennt sich
selbst.
Die 29-jährige Iranerin versuchte am 12. März bei
einem Spiel von Esteghlal Teheran in Asiens Champions
League ins Stadion zu gelangen. Am Eingang wurde sie
von der Polizei festgenommen und blieb danach mehrere
Tage inhaftiert, bevor sie gegen ein Kaution
freigelassen wurde. Im Iran ist Frauen der Besuch von
Fussballspielen im Stadion untersagt. Wegen
Beamtenbeleidigung drohte ihr zudem eine sechsmonatige
Haftstrafe. Aus Protest oder Angst vor der
Gefängnisstrafe zündete sich die junge Frau nach dem
Gerichtstermin am 2. September an. Am Montagabend
erlag sie im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen,
wie iranische Medien berichteten.
Laut dem «Spiegel», hatte die Schwester der Toten
einem iranischen Onlineportal mitgeteilt, dass bei der
Verstorbenen vor zwei Jahren eine bipolare Störung
diagnostiziert worden sei und sie sich deshalb in
ärztlicher Behandlung befunden habe. Nach der
Inhaftierung habe sich die Krankheit verschlimmert.
Die Familie habe alle medizinischen Unterlagen der
Justiz übergeben, trotzdem sei die Frau vor Gericht
wie eine gesunde Person behandelt worden.
Proteste gegen Stadionverbot für Frauen
Ihr Tod führte zu einer Protestwelle der Iraner in
den sozialen Netzwerken gegen Polizei und Justiz. Das
Stadionverbot für Frauen sorgt schon seit vier
Jahrzehnten für Diskussionen im Iran. Obwohl auch
Präsident Hassan Rohani gegen das Verbot ist, konnte
er sich bis jetzt nicht gegen den erzkonservativen
Klerus des Landes durchsetzen.
Via Instagram drückte Mehdi Rahmati, ehemaliger
Nationalgoalie des Iran und ehemaliger Spieler von
Esteghlal Teheran, seine Trauer über den Tod der
jungen Frau aus. Er schreibt: «Beileid an die Familie
des blauen Mädchens, das die Welt aus den Augen
verlor, ohne ihren Wunsch zu erfüllen.»
Iraner fordern die Fifa zum Handeln auf
Zuletzt gab es Berichte über hohe Haftstrafen für
sechs Frauen, die sich – als Männer verkleidet – ins
Asadi-Stadion geschlichen hatten. Eine der Frauen,
eine Journalistin, habe sie dabei auch fotografiert.
Zwar wurden alle auf Kaution wieder freigelassen, aber
die hohen Haftstrafen wurden im Iran als
Einschüchterung bewertet.
Viele Iraner fordern von Fifa-Präsident Gianni
Infantino, die iranische Nationalmannschaft wegen der
Diskriminierung der Frauen im Land von der WM 2022 in
Katar zu auszuschliessen.
(dpa/kvo)
https://orf.at/stories/3307200/
Nach zahlreichen Fällen von Vergiftungen an
Mädchenschulen im Iran hat sich heute Präsident
Ebrahim Raisi eingeschaltet. Über seine Website gab
er bekannt, dass Innenminister Ahmad Vahidi von nun
an fortlaufend über den Ermittlungsstand zu den
mysteriösen Vorfällen informieren werde. Er habe
Vahidi damit betraut, „um die Ängste der Angehörigen
zu besänftigen“, hieß es.
Heute berichteten iranische Medien über neue
Giftattacken an insgesamt zehn Mädchenschulen,
sieben in der nordwestlich gelegenen Stadt Ardabil
und drei in der Hauptstadt Teheran. Mehr als hundert
Schülerinnen seien ins Krankenhaus eingeliefert
worden.
Behörden vermuten Ausschluss aus Schule als Grund
Seit etwa drei Monaten werden im Iran immer wieder
Vergiftungen an Mädchenschulen gemeldet, hinter
denen Behörden den Versuch vermuten, Mädchen von der
Schulbildung auszuschließen. Der genaue Ablauf der
Giftattacken und ihre Verantwortlichen sind bisher
nicht geklärt.
Bisher mussten nach Angaben eines iranischen
Abgeordneten beinahe 1.200 Schülerinnen mit Atemnot
ärztlich behandelt werden, davon 800 alleine durch
Vergiftungen in der südlich von Teheran gelegenen
Stadt Ghom. Die Substanzen, die in Ghom gegen die
Mädchen eingesetzt wurden, enthielten offenbar
Spuren von Stickstoff.
https://exxpress.at/er-schrie-allahu-akbar-mann-sticht-maedchen-10-auf-offener-strasse-nieder/
Unfassbare Szenen in der Fußgängerzone von Göteborg.
Dort attackiert ein Mann am helllichten Tage ein kleines
Mädchen, das mit seiner Großmutter in der Stadt
spazieren war. Während er ihr in den Bauch stach, schrie
er “Allahu Akbar”.
Islam-Terror
in Schweden 4.3.2023: Krimineller Iraner Milad
S. (35) wurde seit 2002 schon 52 mal
straffällig und ist nicht geschlossen
untergebracht:
Auf Mädchen (9) eingestochen: Iraner hatte
bereits 52 Vorstrafen!
https://exxpress.at/auf-maedchen-9-eingestochen-iraner-hatte-bereits-52-vorstrafen/
Erneut wurde das Totalversagen Europas Asylpolitik auf
tragische Weise sichtbar. Auf offener Straße wurde einem
Mädchen (9) mit einem Messer in den Bauch und in die
Kehle gestochen. Der Verdächtige: Milad S. (35). Der
Iraner hat seit dem Jahr 2002 bereits 52 Straftaten in
Schweden begangen.
Kurz nach 12.30 Uhr Mittags war das Kind aus den
Niederlanden im schwedischen Göteburg mit ihrer
Großmutter spazieren. In einer Fußgängerzone wurde
das Mädchen plötzlich attackiert. Immer wieder
stach der Täter mit einem Messer auf sein Opfer
ein, schrie dabei laut Augenzeugen die ganze Zeit
lang “Allahu Akbar”. Das Mädchen kämpft im Spital
um ihr Leben – auch die Großmutter wurde verletzt.
Passanten reagierten zum Glück tapfer, konnten
den Angreifer zu Boden bringen. Wachleute und
Sicherheitsbeamte griffen ein. Dann sei auch noch
ein Polizist außerhalb des Dienstes
eingeschritten, heißt es in schwedischen Medien.
Auch erste Details zum Tatverdächtigen sickern
durch: Der Mann sei zuletzt im vergangenen Winter
wegen eines Verbrechens verurteilt worden, soll
aber entlassen worden sein, da Behörden sicher
waren, eine “spürbare Verbesserung” in seinem
Leben zu sehen.
Eine solche Verbesserung wäre dringend nötig
gewesen. Schwedische Journalisten dokumentieren
das unfassbare Versagen der Behörden – und der
Asylpolitik in ganz Europa mit der Chronologie
seiner kriminellen Laufbahn:
Im Mai 2002, Milad S. war gerade 15 Jahre alt
geworden, wird er kriminell. Er begeht die erste
Straftat, für die er verurteilt wird – Diebstahl.
Es vergeht nicht einmal ein Jahr, bis S. im
Februar 2003 erneut verhaftet wird. Diesmal wegen
eines weiteren Diebstahls und versuchter
Unterschlagung von Vorräten. Er wird zu 50 Stunden
Jugendarbeit und “notwendige Betreuung” durch den
Sozialdienst verurteilt.
Danach eskaliert die kriminelle Karriere des
Teenagers. Sachbeschädigung, Drogen-Delikte, immer
mehr Diebstähle. Noch vor seinem 18. Lebensjahr
ist er für insgesamt 24 Straftaten verantwortlich.
Im Mai 2006 wurde der Iraner mit 19 Jahren zum
ersten Mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Zusammen mit einem Komplizen und bewaffnet mit
einer Pistolenattrappe raubte er einen
Mobilfunk-Anbieter in Göteborg aus.
Im Jahr 2011 wurde S. dann wegen eines weiteren
Raubüberfalls zu einem Jahr Gefängnis und im
selben Fall zu einem weiteren Monat Gefängnis
wegen widerrechtlicher Drohungen verurteilt. 2013
wurde er von der dänischen Polizei in Kopenhagen
wegen Hausfriedensbruchs festgenommen. Er wurde
sechs Tage lang inhaftiert, bevor er nach Schweden
zurückgeschickt wurde. Zu dieser Verhandlung
erschien er nie, wurde zu einer Geldstrafe
verurteilt. In den Jahren 2014 und 2015 wurde er
dann wegen weiterer Raubüberfälle und
Drogendelikte verurteilt. Jedes Mal hielt es das
Gericht für angemessener, ihn zu einer
Bewährungsstrafe statt zu einer Haftstrafe zu
verurteilen.
2015 begeht er sein bis dahin schlimmstes
Verbrechen mit einem “waffenähnlichen Gegenstand”
raubt er einen Uhrmacher in Göteborg aus. Milad S.
wird u. a. wegen schweren Diebstahls zu drei
Jahren Haft verurteilt. Im Januar 2018 wird er
jedoch auf Bewährung entlassen. Obwohl er während
der Bewährungszeit wegen neuer Straftaten,
Körperverletzung und Diebstahls verurteilt wurde,
muss der dreifache Räuber den Rest der Haftstrafe
nicht absitzen. Stattdessen entscheidet das
Gericht zweimal hintereinander auf Bewährung. Im
Jahr 2019 beging der iranische Serienkriminelle
sieben weitere Straftaten, darunter Diebstahl,
schwerer Diebstahl und Trunkenheit am Steuer; 2020
wurde er erneut wegen Raubes verurteilt und 2021
wegen eines weiteren Ladendiebstahls.
6.3.2023: Iran: Vergiftungen
iranischer Schulmädchen eskaliert - über 50
Schulen betroffen
https://www.wochenblitz.com/news/ausland/iran-vergiftungen-iranischer-schulmaedchen-eskaliert-ueber-50-schulen-betroffen
Iran — Die Krise im Zusammenhang mit den
mutmaßlichen Vergiftungen iranischer
Schulmädchen eskalierte am Sonntag, als die
Behörden bestätigten, dass über 50 Schulen von einer Welle
möglicher Fälle bet ...
mehr lesen
https://de.rt.com/schweiz/181357-schweizer-parlament-beschliesst-burka-verbot/
https://orf.at/stories/3332733/
In Afghanistan ist die bekannte Frauenrechtlerin
Julia Parsi mutmaßlich festgenommen worden. Das
teilte die ehemalige stellvertretende
Parlamentspräsidentin in Kabul, Fausia Kufi, heute
auf Twitter (X) mit. Sie sprach von schockierenden
Neuigkeiten. „In den vergangenen zwei Jahren hat sie
den Kampf für das Richtige nicht eine Sekunde lang
aufgegeben. Mit ihrer Inhaftierung wird dieser Kampf
nicht enden, sondern ein anderes Gesicht bekommen“,
schrieb Kufi weiter. Auch die ehemalige Vorsitzende
der unabhängigen afghanischen
Menschenrechtskommission, Schaharsad Akbar, schrieb
von einer Festnahme.
Parsi war im August vergangenen Jahres vor allem
als Mitbegründerin der „San Library“, der
„Frauenbibliothek“ in Kabul bekannt geworden. Dort
konnten Frauen, die seit der erneuten Machtübernahme
der Taliban im August 2021 von höherer Bildung
ausgeschlossen sind, umsonst lesen und sich
austauschen. Medienberichten zufolge wurde die
Bibliothek im März geschlossen.
Die Taliban stehen international vor allem wegen
ihrer Beschneidung von Frauenrechten in der Kritik.
So dürfen Frauen weder studieren noch die höhere
Schule besuchen. Auch der Zugang zu einem Großteil
der Berufe ist inzwischen versperrt.
https://de.rt.com/asien/185711-usbekistan-setzt-verhuellungsverbot-in-kraft/
In Usbekistan hat Präsident Schawkat Mirsijojew am
Dienstag ein Gesetzespaket unterzeichnet, das
bestimmte Erscheinungsformen des radikalen Islam ins
Visier nimmt. Unter anderem wurden das Verschleiern
des Gesichts durch Burka oder Nikab sowie die
Propagierung von Polygamie verboten.
In Usbekistan ist am Mittwoch ein Nikab-Verbot
in Kraft getreten. Frauen ist es nunmehr verboten, in
der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verhüllen, bei
Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Das zugrundeliegende Gesetz wurde vom usbekischen
Parlament bereits im September verabschiedet. Der
Schritt wurde damit begründet, dass die angenommenen
Änderungen auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung abzielen und ähnliche Gesetze bereits in
Indien, Indonesien, Kasachstan, Marokko und einigen
europäischen Ländern bestehen.
Der Präsident Usbekistans, Schawkat Mirsijojew, hat
die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und
des Ordnungswidrigkeitenkodex am Dienstag
unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Außer dem
Verhüllen des Gesichts wurden auch andere Handlungen,
die mit einer radikalen Auffassung des Islam in
Verbindung stehen, unter Strafe oder Geldbuße
gestellt.
Der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen mit einer
Gesichtsverhüllung, die eine Identifizierung der
Person nicht zulässt (zum Beispiel einem Nikab), wird
künftig mit einer Geldbuße von 10 bis 15 BRV
(Basisberechnungseinheit, die 330.000 Soum oder 27
US-Dollar entspricht) geahndet. Ausgenommen sind
Fälle, in denen das Gesicht aus medizinischen Gründen
bedeckt ist, oder spezielle Kopfbedeckungen, die aus
Gründen der Verkehrssicherheit, aus beruflichen
Gründen oder bei sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen sowie in anderen gesetzlich zulässigen
Fällen getragen werden.
Nach dieser abstrakten Formulierung ist somit auch
das Tragen einer Burka in Usbekistan künftig verboten.
Auch die Propagierung des ehelichen Zusammenlebens
eines Mannes mit zwei oder mehr Frauen, die
Verbreitung einschlägiger Ansichten, Ideen oder
Appelle sowie die Ermutigung zu solchen Handlungen
wird in Usbekistan künftig mit einer Geldstrafe von 15
bis 30 BRV oder mit Verwaltungsarrest von bis zu 15
Tagen bestraft.
Eine ähnliche Strafe wird für die Durchführung einer
religiösen Hochzeitszeremonie (nikoh) zwischen
Personen verhängt, deren Ehe nicht gesetzlich
registriert ist, einschließlich einer Person, die noch
nicht volljährig ist.
Das Propagieren der Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts, einschließlich der öffentlichen Leugnung
der Gleichheit von Frauen und Männern, die Verbreitung
entsprechender Ansichten, Ideen oder Appelle sowie die
öffentliche Rechtfertigung und (oder) Ermutigung zu
einem solchen Verhalten wird mit einer Geldstrafe von
10 bis 20 BRV geahndet.
Auch in Kasachstan wird ein Verbot des öffentlichen
Tragens von Hidschabs und Niqabs derzeit geprüft. Das
bestätigte die Leiterin des Ministeriums für Kultur
und Information Kasachstans, Aida Balajewa, auf
Anfrage der Nachrichtenagentur TASS.
"Wir werden diese Normen auf jeden Fall prüfen
und vorschlagen. Zumindest an öffentlichen Orten.
Ich sehe, dass dies bereits auf der ganzen Welt
praktiziert wird, da es sich um eine Frage der
nationalen Sicherheit handelt",
sagte Balajewa und erklärte, dass die Verhüllung des
Gesichts die Identifizierung einer Person
verhindert.
Balajewa betonte, dass das Thema im Dialog mit der
Gesellschaft geprüft werde und das Kulturministerium
der Republik die Arbeit zur Verschärfung der
gesetzlichen Normen in dieser Richtung verstärken
wird.
Der Niqab oder Nikab ist ein vor
allem von muslimischen Frauen
getragener Gesichtsschleier. Seine religiöse
Bedeutung ist umstritten, von gemäßigten Gelehrten
wird er abgelehnt. Bei Kasachstan, Kirgisistan und
Usbekistan handelt es sich um Länder mit einer
islamischen Mehrheitsreligion, aber seit Sowjetzeiten
starken laizistischen Traditionen. Das Tragen von
Nikabs und Burkas kommt dort erst in letzter Zeit
vermehrt vor und wird von den weltlich orientierten
Teilen der Gesellschaften mit Sorge gesehen.
In Russland ist das Tragen des Nikab derzeit erlaubt.
Angesichts des Vorpreschens der zentralasiatischen
Länder in dieser Frage und eines Vorfalls vor einiger
Zeit, bei dem sich Fahrgäste der Moskauer Metro über
eine vollverschleierte Frau im Zug beschwerten, nimmt
die Debatte darüber auch hier wieder Fahrt auf.
https://exxpress.at/eu-gerichtshof-stellt-klar-arbeitgeber-darf-kopftuch-verbieten/